Die Digitalisierungsprofis für Gemeinden
Dieses Dokument bestätigt die Adresse und die Wohnsitzdauer in einer Gemeinde.
Wenn der Hauptwohnsitz in der bisherigen Wohngemeinde beibehalten, aber vorübergehend ein Wochenaufenthalt in einer anderen Gemeinde begründet wird, muss der Nebenwohnsitz gemeldet und ein Heimatausweis hinterlegt werden.
Gemäss Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) dürfen die Einwohnerdienste Daten an Dritte weitergeben, wenn diese ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Es werden zwischen zwei verschiedenen Arten von Datensperren unterschieden: Die Adresssperre und die Auskunftssperre.
Das Leumundszeugnis bescheinigt, welchen Leumund eine Person besitzt. Ein guter Leumund kann bescheinigt werden, wenn jemand seinen Verpflichtungen nachkommt.
Lebensbescheinigungen können für Schweizer wie für ausländische Staatsangehörige durch die Einwohnerdienste erstellt werden.
Mit dem Wahlfähigkeitsausweis wird bestätigt, dass eine Person stimmberechtigt und somit für ein Amt wählbar ist.
Das Erbenverzeichnis enthält die gesetzlichen Erben und wird gestützt auf die Familienscheine des/der Heimatorte/s und auf die Angaben der Erben (Adressen) ausgestellt.
Für die Abfallentsorgung sind die Gemeinden zuständig. Deshalb hat jede Wohngemeinde eigene Angebote. Mit diesem Service können Sie Gebührensäcke bzw. -marken, Grün- oder Sperrgutmarken Ihrer Gemeinde bestellen.
Um die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit oder Ausbildung zu fördern, unterstützen die Aargauer Gemeinden Eltern mit Beiträgen an die schul- und familienergänzende Kinderbetreuung.
Bei einer Ersthundehaltung müssen Sie sich als Hundehalter/-in in Ihrer Gemeinde registrieren. Die Gemeinde legt für Sie eine Personen-ID in der zentralen Hundedatenbank AMICUS an. AMICUS stellt Ihnen daraufhin anhand der Personen-ID Logindaten für diese Datenbank zur Verfügung.
Bei Wahlen und Abstimmungen erhalten alle Stimmberechtigten die Unterlagen zugestellt. Falls sie diese nicht erhalten haben, sie nicht mehr finden, sie beschädigt sind oder Unterlagen fehlen, können sie die fehlende Unterlagen nachbestellen.
Viele Gemeinden haben ein Sortiment an verschieden physischen Artikeln, welche das Leben in der Gemeinde vereinfachen (z.B. Parkkarten) oder zum Vergnügen (z.B. Fan-Artikel) erstanden werden können. Mit diesem Service können Sie sich über das Sortiment Ihrer Wohn- oder Lieblingsgemeinde informieren und nach Belieben bestellen.
Dieses Dokument bestätigt die Bezahlung der Steuern.
Bei Vorliegen besonderer Verhältnisse können für Steuerbeträge Ratenzahlungen bewilligt werden. Die Ratenzahlungen sind so festzusetzen, dass Rückstände in absehbarer Zeit aufgeholt werden und nicht noch mehr Steuerschulden auflaufen.
Mit diesem Service kann ein persönlicher Auszug aus dem Betreibungsregister bestellt werden. Dieser wird ausschliesslich digital ausgestellt.
Wenn Geldforderungen staatlich eingetrieben werden sollen, kommt das Betreibungsverfahren zur Anwendung. Dieses ist im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) geregelt.
Das Fortsetzungsbegehren leitet das Vollstreckungsverfahren einer Betreibung ein. Es darf frühestens 20 Tage nach Zustellung des Zahlungsbefehles gestellt werden. Falls der/die SchuldnerIn Rechtsvorschlag erhoben hat, ist dem Begehren das Rechtsöffnungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung im Original beizulegen.
Der Heimatschein ist bei einer Wohnsitznahme (Niederlassung) beim Einwohnerdienst der Wohngemeinde zu hinterlegen. Spätestens bei Volljährigkeit wird der Heimatschein in einigen Kantonen zur Hinterlegung auf den Einwohnerdiensten benötigt.
Dieses Dokument dient im Verkehr mit Verwaltungsbehörden und gibt Auskunft über eine Ehe und den Bestand der Familie und war früher bekannt unter dem Namen "Familienbüchlein".
Mit dem Personenstandsausweis kann eine Person ihren aktuellen Personenstand (Name, Geschlecht, Zivilstand, Geburtsort, Geburtsdatum und Abstammung) sowie ihre Bürgerrechte nachweisen.
Dieses Dokument dient im Verkehr mit Verwaltungsbehörden. Es enthält die aktuellen Personendaten des Paares und belegt, wann die Partnerschaft eingetragen wurde und ob sie aktuell noch besteht.
Die Partnerschaftsurkunde belegt die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare. Es ist ein Auszug aus dem Partnerschaftsregister und belegt, nebst den Personendaten des Paares, den Ort und das Datum der Eintragung.
Der Geburtsschein ist ein Auszug aus dem Geburtsregister. Daraus ersichtlich ist Ort, Datum und Zeit der Geburt einer Person sowie deren Abstammung.
Der Eheschein ist ein Auszug aus dem Eheregister. Daraus ersichtlich ist Ort und Datum der Trauung sowie die Personalien der verheirateten Personen vor und nach der Eheschliessung. Gemeinsame Kinder sind nicht ersichtlich.
Das Dokument ist ein Auszug aus dem Todesregister. Daraus ersichtlich sind Ort und Datum des Todes der verstorbenen Person sowie deren Abstammung.
Der Namensnachweis beinhaltet alle Änderungen im Familien- oder Vornamen einer Person, welche sich nach dem Jahr 2004 ereignet haben. Zudem gibt der Namensnachweis Auskunft über die aktuelle amtliche Namensführung von Schweizer Staatsangehörigen. Dieses Dokument kann verwendet werden, wenn gegenüber Dritten belegt werden muss, wann und durch welches Ereignis (Heirat, Namensänderung, Namenserklärung, Adoption, etc.) sich der Name geändert hat.
Der Bürgerrechtsnachweis belegt, wie und per wann eine Person ihren Schweizer Heimatort erworben hat. Eingebürgerte Schweizer Personen können damit ihr Einbürgerungsdatum nachweisen.
Schäden und Mängel an der Infrastruktur einer Aargauer Gemeinde melden.
Sie möchten einen Schaltertermin in Ihrer Gemeinde vereinbaren? Ihr Klub oder Verein sucht eine geeignete Sportanlage für das nächste Freundschaftsturnier? Sie möchten ein Fest organisieren und haben noch keine passende Waldhütte gefunden? Reservieren Sie jetzt all diese Möglichkeiten bei Ihrer Gemeinde über das Reservationssystem.
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